Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von imeac AG (nachfolgend «imeac») gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen imeac und ihren Kunden, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften vorgehen.
Allfällige AGB des Kunden finden nur Anwendung, sofern imeac diesen ausdrücklich und schriftlich – generell oder im Einzelfall – zugestimmt hat.
2. Umfang und Ausführung des Vertrags
Vertragsgegenstand ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Inhalt, Voraussetzungen sowie Ablauf der Leistungserbringung werden schriftlich festgelegt. Von imeac erstellte und dem Kunden übergebene Berichte, Unterlagen, Daten und sonstige Informationen sind erst nach rechtsgültiger Unterzeichnung verbindlich und ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, einschliesslich Behörden, ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von imeac zulässig. Mündliche Auskünfte und Erklärungen von imeac ausserhalb des schriftlich definierten Auftragsumfangs sind unverbindlich.
3. Sorgfalt
imeac erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkompetenz auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sowie eigener Erfahrung. Weisungen des Kunden sind schriftlich und so rechtzeitig zu erteilen, dass eine ordnungsgemässe Ausführung möglich ist. imeac ist berechtigt, auch nicht schriftlich erteilte Weisungen auszuführen, kann jedoch nachträglich eine schriftliche Bestätigung verlangen. In dringenden Fällen darf imeac ohne vorgängige Weisung im mutmasslichen Interesse des Kunden handeln.
Beanstandungen sind innerhalb eines Monats nach Kenntnis eines Mangels, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten nach Leistungserbringung oder Vertragsbeendigung schriftlich geltend zu machen. Bei mangelhafter Leistung ist imeac berechtigt, diese nachzubessern. imeac ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmässigkeit zu überprüfen und darf sich auf deren Inhalt verlassen, sofern keine offensichtlichen Unrichtigkeiten erkennbar sind.
4. Durchführung des Vertrags
imeac kann zur Vertragserfüllung nach eigenem Ermessen Kooperationspartner beiziehen. Zudem ist imeac berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise an externe Dritte (Service Provider) zu übertragen. In diesem Fall haftet imeac ausschliesslich für die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung dieser Dritten. Der Kunde wird in der Regel vorgängig konsultiert.
Bei Interim-Mandaten oder vergleichbaren Einsätzen, bei denen imeac Funktionen innerhalb der Organisation des Kunden übernimmt (z.B. Geschäftsführung, Verwaltungsrat oder operative Leitungsfunktionen), handelt imeac im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Pflichten verbleibt beim Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, imeac sämtliche für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie über alle relevanten Umstände unaufgefordert zu informieren. Der Kunde stellt sicher, dass während der gesamten Vertragsdauer kompetente und entscheidungsbefugte Ansprechpartner zur Verfügung stehen. imeac informiert den Kunden über Umstände, welche die vertragsgemässe Leistungserbringung gefährden oder zu offensichtlich ungeeigneten Ergebnissen führen könnten. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht rechtzeitig nach, ist imeac berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand sowie den verursachten Schaden in Rechnung zu stellen.
6. Geheimhaltungspflicht und Datenschutz
imeac verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung erforderlich oder der Kunde hat imeac ausdrücklich von dieser Pflicht entbunden.
imeac und der Kunde verpflichten sich, die Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (nDSG) einzuhalten. Sofern imeac im Rahmen des Auftrags Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien bei Bedarf eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.
7. Immaterialgüterrechte
imeac ist berechtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung entwickeltes Know-how sowie allgemeine Methoden, Konzepte und Techniken weiterhin zu verwenden. Allfällige Urheberrechte an Arbeitsergebnissen verbleiben bei imeac. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, berufliche Äusserungen von imeac oder die Geschäftsbeziehung zu imeac zu Werbezwecken zu verwenden. Eine solche Verwendung bedarf der vorgängigen Rücksprache sowie der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von imeac. imeac ist berechtigt, den Kunden bei Interim-Mandaten als Referenz zu nennen und in geeigneter Form (z.B. auf der Webseite, in Präsentationen oder Angebotsunterlagen) zu verwenden. Dabei werden keine vertraulichen Informationen offengelegt. Der Kunde kann eine solche Verwendung jederzeit schriftlich untersagen.
8. Honorar
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand gemäss den Stunden- oder Tagessätzen. Für bestimmte Leistungen können Pauschalhonorare oder Retainer vereinbart werden. Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusiv Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht anders angegeben. Die imeac ist MWST-pflichtig und stellt die MWST zusätzlich in Rechnung. imeac ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen. Diese werden bei der Schlussabrechnung angerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % sowie Mahn- und Bearbeitungskosten erhoben. imeac ist berechtigt, Leistungen und Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten. Der Kunde verzichtet auf die Verrechnung von Gegenforderungen mit Honorarforderungen der imeac AG.
9. Haftung
Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, gilt folgende Haftungsregelung:
imeac haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
Für Handlungen von beigezogenen Dritten haftet imeac nur hinsichtlich deren sorgfältiger Auswahl, Instruktion und Überwachung.
Handelt imeac auf Weisung des Kunden, entfällt eine Haftung.
Schadenersatzansprüche sind innerhalb von vier Monaten nach Leistungserbringung oder Vertragsbeendigung schriftlich geltend zu machen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden und beigezogenen Dritten (vgl. Ziff. 4).
10. Beendigung
Wenn keine andere Regelung vereinbart worden ist, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Monats beendet werden. Die während der Vertragsdauer entstandenen Honorarforderungen und Auslagen bleiben geschuldet.
Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, so ist die zurücktretende Partei zum Ersatz des dem anderen verursachten Schaden verpflichtet. Als Schaden gelten auch allfällige Forderungen von (externen) Dritten (vgl. Ziff. 4) gegenüber imeac im Zusammenhang mit dem gekündigten Vertrag.
Kosten für die Übertragung von Mandaten oder Strukturen an neue Dienstleister trägt der Kunde.
Handelt es sich beim Kunden um eine natürliche Person, erlischt der Vertrag im Todesfall oder bei Handlungsunfähigkeit nicht. Fällt der Kunde in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, endet der Vertrag erst nach Kündigung durch die zuständigen Behörden.
11. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen und Dateien
imeac bewahrt vertragsbezogene Unterlagen gemäss den gesetzlichen Vorschriften auf und ist danach berechtigt, diese ohne Ankündigung zu vernichten. Auf Verlangen werden dem Kunden Unterlagen herausgegeben, mit Ausnahme interner Korrespondenz und bereits vorhandener Originale. imeac kann auf Kosten des Kunden Kopien zurückbehalten. Wünscht der Kunde die Herausgabe von elektronischen Dateien, welche imeac im Rahmen des Vertrags erstellt hat, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
12. Korrespondez
Die Korrespondenz erfolgt an die vom Kunden angegebenen Adressen / E-Mail. Adressänderungen sind imeac sobald als möglich mitzuteilen. Mit der Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse und/oder Verwendung von irgendwelchen anderen Kommunikationsmitteln und/oder Kollaborationsplattformen stimmt der Kunde der Kommunikation mit imeac per E-Mail oder solchen Kommunikationsmitteln und/oder Kollaborationsplattformen zu und er trägt sämtliche damit verbundene Risiken, wie das unrechtmässige Eindringen oder Schädigungen durch Viren oder unberechtigte Dritte. Der Kunde verpflichtet sich, einen angemessenen Schutz vor unberechtigtem Zugriff und vor Viren zu installieren sowie imeac sofort über den Eintritt von Risiken zu informieren. imeac lehnt jede Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von E-Mail und/oder anderen Kommunikationsmitteln sowie Kollaborationsplattformen ab.
Der Kunde verpflichtet sich, imeac und ihre Gruppengesellschaften, Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. Geschäftsführung und Mitarbeitende von jeglicher Haftung für eingetretenen und zukünftigen Schaden, welcher durch den Gebrauch von E-Mail und/oder anderen Kommunikationsmitteln und/oder Kollaborationsplattformen entsteht, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen mit imeac sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages ungültig oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.
Verträge zwischen imeac und ihren Kunden unterstehen schweizerischem Recht. imeac und der Kunde werden Streitfälle möglichst durch gütliche Einigung erledigen und sie verpflichten sich, vor Anrufung eines Gerichts der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.
14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
imeac behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Diese werden dem Kunden auf dem Zirkularwege oder auf andere geeignete Weise wie insbesondere der Aktualisierung auf der Homepage unter https://imeac.ch/agb bekanntzugeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Geschäftsbeziehungen zwischen imeac und ihren Kunden ist Zürich. imeac behält sich jedoch vor, Kunden am zuständigen Gericht ihres Wohnsitzes/Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.